Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Osterode am Harz nimmt in einem offenen Brief Stellung zum offenen Brief des Ersten Kreisrats Gero Geißlreiter an die Stadt Osterode und die Situation im Denkmalschutz im Landkreis Osterode am Harz:

Offener Brief der Osteroder SPD-Ratsfraktion

Sehr geehrter Herr Geißlreiter,

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Osterode am Harz beobachtet die sich zuspitzende Diskussion um den Denkmalschutz mit großer Sorge. Es ist das berechtigte Ziel des Denkmalschutzes, für den Erhalt von Kulturdenkmälern zu sorgen und diesen baurechtlich durchzusetzen. Dies ist aber immer ein Eingriff in das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger und unterliegt daher aus gutem Grund dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Daher gibt es im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz den Paragraphen 7 Absatz 3, der regelt, dass „eine wirtschaftliche Belastung [unzumutbar ist] insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können.“, wobei steuerliche Vorteile und Fördermittel anzurechnen sind. Dies steht auch im Einklang mit dem Leitbild des Landkreises Osterode am Harz, wo es heißt: „Wir fühlen uns für die Kosten, die unsere Entscheidungen verursachen, persönlich verantwortlich und begrenzen diese Kosten, wo es möglich ist.“

Die SPD-Ratsfraktion wünscht sich einen Denkmalschutz, der beiden Interessen möglichst ausgewogen Rechnung trägt und die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht vor Belastungen stellt, die sie nicht tragen können. Das betrifft nicht nur die Baukosten sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilien. Vor dem Hintergrund der kaum mehr vorhandenen Renditen von Altimmobilien im Landkreis Osterode sollte sich der Denkmalschutz als Servicebehörde sehen, die das Interesse der Eigentümer an der Nutzung ihrer Immobilien auch als Interesse am Erhalt des Kulturdenkmals auffasst. Niemand möchte heute mehr in einer Wohnung mit dem Standard des 18. oder 19. Jahrhunderts leben oder eine solche mieten. Das erfordert nicht nur Zugeständnisse des Eigentümers an den Denkmalschutz sondern auch des Denkmalschutzes an den Eigentümer. Nutzen Sie Ihren Ermessensspielraum bitte in diesem Sinne, denn Leerstände und Verfall sind auch nicht im Sinne des Denkmalschutzes!

Am Beispiel der Schachtruppvilla geben wir zu bedenken, dass der Rat der Stadt Osterode am Harz als höchstes Gremium des Eigentümers zunächst einmal eine Entscheidung darüber treffen muss, welche Nutzung er wünscht. Danach ist die Zeit gegeben, in die Detailplanung zu gehen und den Denkmalschutz einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Wendlandt, Vorsitzender

Bildnachweis: „Osterode am Harz Schachtrupp-Villa“ von Saphir - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY 3.0 über Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Osterode_am_Harz_Schachtrupp-Villa.jpg#/media/File:Osterode_am_Harz_Schachtrupp-Villa.jpg