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Wie verläuft die Wahl zum neuen Stadtrat im Einzelnen?

Alle Wählerinnen und Wähler erhalten etwa 6 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, in der der Wahltermin bekannt gemacht wird und das Wahllokal mitgeteilt wird, in dem man seine Stimme abgeben kann, oftmals sind das Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen. Viele Wählerinnen und Wähler können aus verschiedensten Gründen am Wahltag ihr Wahlrecht nicht im Wahllokal ausüben. In der Wahlbenachrichtigung wird aus diesem Grund auf das Recht zur Briefwahl hingewiesen und genau dargestellt, wie in diesem Fall die Abläufe sind. Somit braucht niemand auf sein Wahlrecht verzichten.

In jedem Wahllokal gibt es insgesamt sieben Wahlhelfer, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, einen Schriftführer und seinen Stellvertreter und drei Beisitzer. Jeder Wähler kann übrigens bei Interesse auch selber Wahlhelfer sein, dazu braucht man nur bei der Stadt sein Interesse dafür anmelden.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bei der Wahl hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen, die er beliebig verteilen kann. So können die drei Stimmen „kumuliert“ werden, das heißt, ein Kandidat oder eine Partei bekommt alle drei Stimmen. Man kann aber auch „panaschieren“, das bedeutet, man kann seine Stimme verschiedenen Kandidaten oder auch verschiedenen Parteien geben. Werden mehr Kreuze als drei gemacht, ist der Stimmzettel allerdings ungültig.

Ab 18 Uhr wird dann ausgezählt, die Ergebnisse werden dem Stadtwahlleiter übermittelt, dort werden sie dann auswertet. Wann die ersten Ergebnisse vorliegen, lässt sich nur schwer vorhersagen, da neben dem Stadtrat auch noch die Ortsräte, der Kreistag und der Landrat im neuen Kreis Göttingen gewählt werden müssen.

Sie haben 3 Stimmen: So funktioniert die Kommunalwahl

Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) geben.

Links Oben

Sie können ihre Stimmen auf mehreren Gesamtlisten und/oder mehrere Kanidaten derselben oder verschiedener Listen verteilen (d.h Panaschieren).

Links Unten

Oder sie geben alle drei Stimmen einer einzigen Bewerberin oder Bewerber (d.h kumulieren).

Rechts Oben

Sie können aber auch ihre Stimmen auf zwei oder drei Bewerber verteilen.

Rechts Unten
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