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Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet der Rat?

Grundlage für die Arbeit unseres Rates ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Darin ist alles, was für die Arbeit des Rates von Bedeutung ist, geregelt.

In § 45 ist z.B. geregelt, wie viele Ratsmitglieder in unserer Stadt gewählt werden können. Osterode hat zwischen 20 000 und 25 000 Einwohnern, also können 34 Ratsmitglieder gewählt werden. Der Rat kann durch Beschluss festlegen, dass der Rat um 2, 4 oder 6 Mitglieder verkleinert wird (§ 46, Satz 4). Der Osteroder Rat hat von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, also werden am 11. September in der Stadt Osterode am Harz 34 Ratsmitglieder gewählt.

Die 35. Stimme gehört dem Bürgermeister Klaus Becker, der ebenfalls im Rat mit abstimmen darf.

Wie ist die Zusammensetzung des derzeitigen Rates?

Der jetzige Rat wurde bei der letzten Kommunalwahl im Jahre 2011 gewählt. Damals erhielt die SPD 18 Sitze, die CDU 11, die Grünen 4 und die FDP 1 Ratssitz. Nach kurzer Zeit verließen 3 Mitglieder der CDU-Fraktion ihre Gruppe und bilden seitdem mit der FDP eine eigene Fraktion BüGO (Bürgerliche Gruppe Osterode). SPD-Fraktionsvorsitzender ist Peter Wendlandt, CDU-Fraktionsvorsitzende ist Regina Seeringer, die Grünen-Fraktion leitet Raymond Rordorf und Marcus Danne ist der Fraktionsvorsitzende der BüGO.

Fraktionen im rat der Stadt Osterode am Harz

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